Als staatlich anerkannte Sachverständige und BEG/KfW-Energieeffizienz-Experten bieten wir viel Erfahrung im Bereich der energetischen Sanierung an.
Ob Baudenkmal, Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Neubau steht unser Knowhow zu Ihrer Verfügung. Simulationen, Thermische Bauteilanalysen, sowie Bauthermografie und Luftdichtheitsprüfungen(Blower-Door) gehören zu unseren Nachweisverfahren.
Energieberatung Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 bzw. EnEV 2013
Energieberatung Nichtwohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 bzw. EnEV 2013 DIN V 18599
Energieberatung Unternehmen Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 (BAFA)
Energieberatung Baudenkmal (WTA-Richtlinie)
Gebäudesimulationen gemäß VDI 6007 + DIN 4108
Fördermittelberatung KFW und BAFA, Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG
Weitere Leistungen:
Lüftungskonzept, Solarsimulationen, hygrothermische Berechnungen, Wärmebrückensimulationen, Heizlastberechnung und Berechnung des hydraulischen Abgleiches.
Luftdichtheitsprüfung (Blower-Door-Test)
Wärmebilduntersuchungen
DER ENERGIEAUSWEIS:
Pflicht, aber nicht für alle Gebäude
Der Energieausweis ist grundsätzlich für Eigentümer von Wohnhäusern und sogenannten Nichtwohngebäuden, meist Gewerbeimmobilien, verpflichtend. Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig. Ebenso ausgenommen von der Regelung sind Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, zum Beispiel Ferienhäuser.
Nachzuweisen ist der Energieausweis bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf.
Informationen zum Energieausweis
Welcher Energieausweis ist der richtige?
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?
Energieverbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten 3 Jahre bezogen auf die Nutzfläche erstellt.
Dieser Ausweis darf nur für Gebäude ab 5 Wohneinheiten oder Wohngebäuden mit einer gültigen Wärmeschutzberechnung (z.B. ab 1977) ausgestellt werden.
Energiebedarfsausweis
Der Energieausweis auf Bedarfsbasis berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, seiner Außenflächen, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen(ENEV 2014).
Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten und dem gemessenen Verbrauch.
Was sollte ein aussagekräftiger Energieausweis beinhalten?
Der Energieausweis sollte außer den wesentlichen Kennwerten, ein Foto
und Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen beinhalten. Dazu ist oft eine vor
Ort-Besichtigung des Sachverständigen notwendig.
Seit Mai 2014 sollte auch die DiBt-Kennnummer auf dem Ausweis enthalten sein.